Um Pro Senectute beider Basel zu berücksichtigen, braucht es ein rechtsgültiges Testament.
Dabei können Sie Pro Senectute beider Basel ein Legat oder eine Erbschaft vermachen.
Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden und existiert kein Testament, fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat. In unserem Ratgeber erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Testament.